Montag, 15. August 2011

SCHUFA-Auskunft, Ihr Recht

Wissen zur SCHUFA-Meldung
Viele Geschäfte des täglichen Lebens werden von einer Institution begleitet, deren Bedeutung den Verbrauchern nicht bewusst ist. Diese Institution ist die SCHUFA. (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung)
Grundsätzliches:
Der SCHUFA angeschlossene Vertragspartner sind verpflichtet, ihre Meldungen nur gemäß der Vertragsbedingungen vorzunehmen. 
Vertragspartner der SCHUFA sind in z. B. die Banken, Telefongesellschaften, Versandhäuser, usw.
Grundsätzlich dürfen die Vertragspartner nur Auskünfte einholen, sofern sie ein „berechtigtes Interesse“ haben. Diese Anfragegründe werden von der SCHUFA stichprobenartig überprüft. Ebenfalls dürfen nur Meldungen erstellt werden, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen.
Tipp für Sie:
Nach meiner Auffassung sind für uns als Verbraucher die Meldungen von großer Bedeutung, die unsere Bank über uns vornimmt. 
Das beginnt, sobald wir ein Girokonto eröffnen. Unterschreiben wir die SCHUFA-Klausel, wird die Eröffnung automatisch der SCHUFA gemeldet. Allerdings nicht die Konto-Nummer und auch nicht, bei welcher Bank das Konto eröffnet wurde. Nur der reine Akt der Eröffnung. Dass ein neues Girokonto besteht, wird der Bank, bei der Sie schon Kunde sind, automatisch als „Nachmeldung“ übermittelt, ebenfalls, wenn es aufgelöst wird.
Unterschreiben Sie die SCHUFA-Klausel bei der Girokonto-Eröffnung nicht,
darf die Bank auch keine SCHUFA-Meldung vornehmen.
Bleiben wir einfach mal beim Girokonto:
Schließen Sie einen Dispokredit-Vertrag ab, wird diese Gegebenheit der SCHUFA gemeldet, mit Datum des Vertrages und der Höhe des Kredites. (Insider können daraus Ihren Verdienst ableiten, da ein Dispokredit meist das 3-fache Ihres Nettolohnes beträgt). 
Nehmen wir an, Sie haben keinen Kredit und führen Ihr Girokonto im Soll, weil Sie zuviel Geld verfügt haben. Es kommt so weit, dass Sie Ihren Soll-Saldo nicht zurückführen können. Sie sind zwei Mal zur Rückzahlung aufgefordert worden und sind nicht in der Lage, Ihre Schulden zu begleichen. (Sie sollten sich auf jeden Fall mit Ihrem Kundenberater in Verbindung setzen um ggf. eine Rückzahlung Ihrer Schulden in monatlichen Raten zu vereinbaren).
Melden Sie sich nicht bei Ihrem Kundenberater und leisten auch keine Zahlung, schickt Ihnen Ihre Bank mit Sicherheit die Kündigung Ihres Girokontos mit der Aufforderung, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Ihre Schulden zu bezahlen. Diese Fälligstellung wird der SCHUFA als so genanntes „Negativmerkmal“ gemeldet.
Können Sie Ihre Schulden nicht bezahlen, wird Ihre Bank einen Mahnbescheid beantragen. Die Beantragung des Mahnbescheides wird ebenfalls der SCHUFA gemeldet. Der Mahnbescheid wird Ihnen zugestellt.  Sie haben 2 Wochen Zeit, Ihr Widerspruchsrecht auszuüben. (Sie sollten nur widersprechen, wenn Sie triftige Gründe haben. Allerdings ist es sinnvoll, diese Gründe schon bei der ersten Mahnung der Bank, Ihrem Kundenberater gegenüber offenzulegen).
Ergeht kein Widerspruch, wird von der Bank der Vollstreckungsbescheid beantragt.
Die Beantragung des Vollstreckungsbescheides wird ebenfalls der SCHUFA gemeldet.
Sobald die Bank den Vollstreckungsbescheid vorliegen hat, kann sie mit diesem „Titel“ auf verschiedene Arten gegen Sie vollstrecken.
Passiert dieser angenommene Fall, sind schnell negative SCHUFA-Meldungen vorhanden.
Haben Sie die EV (Eidesstattliche Versicherung) bei einem Amtsgericht abgegeben, so meldet das Amtsgericht diesen Vorgang ebenfalls der SCHUFA.
Wurde ein Verbraucherinsolvenzverfahren in Gang gesetzt, wird dieses ebenfalls zur SCHUFA gemeldet. 
Haben Sie die Wohlverhaltensphase hinter sich und haben die Restschuldbefreiung erhalten, wird dieses ebenfalls bei der SCHUFA ersichtlich.
Beantragen Sie nun z. B. bei einer anderen Bank einen Kredit, wird die Bank eine SCHUFA-Auskunft über Sie einholen und die vorhandenen Negativmerkmale zur Kenntnis bekommen.
Die SCHUFA hat riesige Mengen von Daten zu verarbeiten. Es kann daher auch vorkommen, dass aus verschiedenen Gründen Daten fehlerhaft gespeichert werden. Ich denke an Personen mit gleichem Namen und gleichem Geburtsdatum. 
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Daher ist es   w  i  c  h  t  i  g , dass Sie prüfen, welche Meldungen bei der SCHUFA über Sie gespeichert sind. 
 S i e  müssen hier selbst aktiv werden.
Sie haben das Recht, 1 Mal im Jahr von der SCHUFA eine kostenlose Auskunft zu bekommen über die Daten, die für Sie gespeichert sind.
Eine Selbstauskunft können Sie anfordern unter  „www-meineschufa.de“.
Sie erhalten das „Bestellformular Datenübersicht nach § 34 BDSG“.
Dieses Formular füllen Sie aus, und schicken es mit einer Kopie Ihres Personalausweises an die SCHUFA.
Hier die Anschrift:
SCHUFA Holding AG
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden
Service-Telefon: 01805-724832 (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz)
Natürlich können Sie sich auch einen Account anlegen und dort die eigenen Daten einsehen. Die Online-Informationen sind ebenfalls kostenlos.
Sollten Sie feststellen, dass für Sie falsche Daten gespeichert sind, haben Sie Anspruch auf Löschung oder Berichtigung der Daten. In diesem Fall sollten Sie mit der SCHUFA schriftlich Kontakt aufnehmen.
Allerdings beachten Sie bitte: Viele Negativmerkmale werden zwar gelöscht, sind aber noch als „Erledigt“ sichtbar. Sie fallen dann 3 Jahre nach Erledigung ganz weg, aber erst jeweils zum Jahresende.
Die vom Gericht gemeldeten Daten wie z. B.  „EV“ (Eidesstattliche Versicherung), fallen taggleich heraus.
Sollten Sie aufgrund Ihrer Schufa-Einträge bei einer Bank keinen Kredit bekommen und sind darüber erbost, 
überdenken Sie Ihre Sichtweise:
Nach intensiver Überlegung kann man zu dem Ergebnis kommen, dass es oft 
nicht verkehrt ist, jemanden vor sich selbst zu schützen. Eine Verweigerung von neuen Kreditmitteln verhindert manchmal, dass sich jemand immer tiefer verschuldet.
Auch ein „erledigtes“ Negativmerkmal hat eine positive Bedeutung. Es zeigt, dass Sie es geschafft haben, eine titulierte Forderung gegen Sie, zur Erledigung zu bringen. Das ist doch eine tolle Sache !  :-)
Kleiner Nachtrag:

Forderungen unter 100,00 EUR werden oft nicht zur SCHUFA gemeldet.

Meldet ein Vertragspartner eine Forderung und bringt der Schuldner die Forderung innerhalb eines Monats zur Erledigung, wird die Negativ-Einmeldung sofort   g e l ö s c h t   und ist nicht mehr sichtbar.

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